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Immer wieder tauchen in den Medien Firmen - meist Banken - auf, die im Fokus der US-Steuerfahndung stehen. Auch dass gegen die ZKB in den USA ermittelt werde, konnte schon gelesen werden. Trotzdem dass es sich dabei um eine nicht korrekte Meldung handelte, weckte sie mein Interesse. In meiner Funktion als Mitglied der Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmungen (AWU), zu denen bekanntlich auch die Zürcher Kantonalbank gehört, ging ich der Frage nach, was denn eigentlich daran ist an diesen Meldungen. Dabei muss man zunächst einmal wissen, wer eigentlich verpflichtet ist nach US-Amerikanischem Recht eine US-Steuererklärung einzureichen. Denn es geht ja bei allen diesen Verfahren in erster Linie darum,dass sogenannte "US Persons" ihren amerikanischen steuerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Und erst dem nachgelagert wird ermittelt, ob beispielsweise Banken solchen Rechtswidrigkeiten Hilfe geleistet haben. Nun aber sind - und das ist den Wenigsten bekannt - längst nicht nur die Menschen in den USA Steuererklärungs- und damit Steuerbezahlungspflichtig, die in den USA leben und arbeiten.
Es sind dies seit einigen Jahren alle "US Persons". Als US Person gilt, wer
- die amerikanische Staatsbürgerschaft inne hat und in den USA lebt
- die amerikanische Staatsbürgerschaft inne hat und ausserhalb der USA lebt
- eine Greencard besitzt, egal wo er/sie lebt
- sich mindestens 6 Monate am Stück in den USA aufgehalten hat, beispielsweise für einen Sprachaufenthalt, Studiumsaustausch, Weltreise oder zur Arbeit
US Personen können aber nicht nur Menschen sein, sondern auch
- Gesellschaften, die nach dem Recht der USA gegründet wurden (egal wo sie ihren Sitz haben)
- Erbschaften, deren Vollstrecker oder Verwaltung eine "US Person" ist
- Filialen oder Niederlassungen von Firmen, die einen Sitz in den USA haben
- Gesellschaften, die von einer "US Person" zu Anlagezwecken gegründet wurden, egal wo auf der Welt die Gesellschaft ihren Sitz hat und egal nach welcher Rechtsordnung sie gegründet wurde
- ein Konto das von einem Treuhänder verwaltet wird der in den USA wohnt, oder falls es sich um ein Treuhand- oder Verwaltungsbüro handelt, das einst in den USA gegründet wurde.
Das macht es nun in der Tat sehr schwierig. Nicht nur wissen viele Menschen selber gar nicht, dass sie in den USA Steuererklärungspflichtig wären, zu denken ist da unter anderem an Leute die in den USA im Studentenaustausch waren, auf der anderen Seite können auch Banken kaum wissen, ob es sich nicht bei ihren Kundinnen und Kunden um Menschen handelt, die eigentlich auch in den USA zur Steuerdeklaration verpflichtet wären. Eröffnet eine Schweizer Bürgerin mit langjährigem festen Wohnsitz in der Schweiz bei einer Bank ein Konto, und kommen ihre monatlichen Gehaltszahlungen von einer hiesigen Firma, kann die Bank nicht ohne Weiteres erkennen, ob diese Kundin nicht doch noch aus irgend einem Grund in den USA steuerrechtliche Verpflichtungen hätte, beispielsweise weil sie neben der Schweizerischen auch noch die Amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt.
Zu diesen Herausforderungen im Umgang mit dem speziellen amerikanischen Steuerwesen, gesellen sich die Besonderheiten des dortigen Rechtsverfahrens. Grundsätzlich kann dort jede Richterin, jeder Richter von sich aus Untersuchungen gegen Menschen oder gegen Firmen auslösen. Das kennen wir bei uns so nicht. Hier ist es - etwas vereinfacht dargestellt - so, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren einleitet und die Polizei diese durchführt. Das Gericht selber kann keine Untersuchungen auf eigene Faust hin anstellen, es sei denn es würde sich im Laufe eines bereits begonnenen Gerichtsverfahren als nötig erweisen.
Weil US-Gerichte ohne konkreten Verdacht Untersuchungen auslösen können, im Verlaufe derer sich herausstellen kann, ob Gründe zu einem eigentlichen Ermittlungsverfahren auftauchen, oder ob die untersuchte Person bzw. die untersuchte Firma eine "reine Weste" hat, darum ist es von Bedeutung solche Untersuchungen nicht mit strafrechtlichen Ermittlungen gleich zu stellen. Diesen Besonderheiten trägt die europäische Presse leider zu wenig Rechnung.
In der Praxis und bezogen auf das Bankwesen läuft dies oftmals wie folgt ab: Im Rahmen der Möglichkeiten zur strafmildernden Selbstanzeige haben viele US-Personen ihre steuerrechtlichen Verfehlungen den amerikanischen Behörden angezeigt. Daraufhin mussten sie all ihre Konten und ihre Geschäftsbeziehungen offenlegen. Das Gericht spricht dann in der Regel eine Strafe aus. Aber das Gericht belässt es nun nicht dabei: Diese aufgedeckten Geschäftsbeziehungen werden weiter genauer unter die Lupe genommen, auch ob die kontoführende Bank allenfalls aktiv Hilfe geleistet hat, die steuerrechtlichen Verpflichtungen zu umgehen. Wo Beweise oder klare Indizien auf ein solches Agieren der Bank oder des Bankkundenberaters vorliegen, kommt es schliesslich zu strafrechtlichen Schritten, zur eigentlichen Ermittlung gegen die Kundenberatung und / oder gegen das Institut. Wo aber erst die Verbindungen der geständigen Einzelperson wie oben beschrieben angeschaut werden, oder wo sich kein unrechtliches Verhalten der Bank zeigt, dort bleibt es bei den richterlichen Untersuchungen.
Weil in den heutigen globalisierten Wirtschaftssystemen fast alle Firmen, vor allem aber praktisch alle Banken, irgendwo auch noch die Eine oder Andere Verbindung zu einer US Person haben, die - ob absichtlich oder nicht - sich nicht dem komplexen US Steuersystem gemäss verhalten hat, muss heute wohl jedes Finanzinstitut mit einer Untersuchung in den USA rechnen. Agierte das Institut jedoch immer korrekt, wird die Untersuchung harmlos bleiben, ja gar das korrekte Verhalten bescheinigen. Nur dann, wenn unrechtmässiges Verhalten entdeckt wird, nur dann kommt es auch zu strafrechtlichen Ermittlungen. Bis zum heutigen Zeitpunkt scheinen unter den schweizer Banken einzig die beiden Grossbanken CS und UBS tatsächlich Ziele strafrechtlicher US-Ermittlungen zu sein! Diese Unterscheidung zu machen ist von grosser Wichtigkeit. Machen die Medien in ihrer Berichterstattung diese Differenzierung nicht, müssen wir sie uns immer im Bewusstsein mitdenken.
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