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Ja zu einem ausreichenden Radwegkredit PDF Drucken E-Mail

Geschätzte Anwesende. Im neuen Strassengesetz sollen die Mittel für den Radwegbau auf 10 Millionen Franken beschränkt werden. Unser Antrag hingegen will pro Jahr mindestens diese 10 Mio. Fr. im Radwegkredit belassen. Wir nehmen damit den ursprünglichen Antrag des Regierungsrates wieder auf, wie auch den widerholt bestätigten Volksentscheid dazu. Es ist richtig, dass dem Strassenfonds nicht mehr nur Strassen-Neubauten belastet werden, wie dies seinerzeit bei der Schaffung des Strassenfonds der Fall war. Aber Vieles hat sich verändert seither: Mit der Zunahme des Verkehres, haben auch die damit einher gehenden Aufgaben zu genommen. Mehr Verkehr führte dazu, dass sich Zufussgehende und Radfahrende immer weniger sicher fühlen auf den Strassen. Neue, sichere Wege sind gefragter denn je.

Viele Eltern haben nicht zu unrecht Angst, ihre Kinder alleine mit dem Velo zur Schule oder in der Freizeit fahren zu lassen. Grund dafür sind unsichere Radwege und die zahlreichen Lücken im Radwegnetz. Lücken, die überdies oft ausgerechnet dort wo Radwege besonders nötig wären, bei Kreuzungen oder engen Platzverhältnissen. Hier ein Plafonds zu schaffen und den Radwegkredit unnötig einzuschränken ist unvernünftig.

Es ist auch nicht so, dass es an Projekten fehlen würde. Die Radwegstrategie des Kantons Zürich listet über 200 zu erstellende Radwegobjekte auf. Verzögert sich die Realisierung eines Radwegprojektes, ist nicht ersichtlich warum nicht das Nächste in Angriff genommen wird. Aber genau dafür muss auch ausreichend Geld bereit stehen. Wurde der bisherige Radwegkredit nicht ausgeschöpft, so ist das zu rügen und ganz sicher nicht Grund für eine neue Einschränkung!
Im Gegenteil: Fehlt es im Kanton an der nötigen Mitarbeitendenzahl um die Objekte der Radwegstrategie zu Bauprojekten zu entwickeln? Braucht der Regierungsrat dafür mehr Mittel? Auf unsere Unterstützung würde die Gierung jedenfalls zählen können, sollte dem so sein.

Mehr Mittel im Radwegbau machen sich denn auch verschiedentlich bezahlt. Fühlen sich wieder mehr Menschen zu Fuss und auf dem Velo sicher, nutzen sie diese Fortbewegungsarten auch wieder mehr; das entlastet die Strasse und macht Platz frei für jene, die wirklich auf ein eigenes Auto angewiesen sind. Wer in jungen Jahren auf sicheren Wegen lernt sich im Verkehr zu bewegen, wird auch später als Fahrzeuglenkerin, als Fahrzeuglenker kompetenter sein. Wir alle profitieren von diesem Plus an Sicherheit.

Vielen Dank daher für Ihre Unterstützung unseres Antrages, so dass im Strassengesetz keine unnötige Beschränkung des Radwegfonds eingeführt wird. Die Obergrenze setzen wir jedes Jahr mit dem Kantonsbudget fest; dort ist der richtige Ort hierfür. Unser Antrag lässt uns die Chance die wirklich benötigten Mittel im Budget zu sprechen, die unter oder eben auch mal über den 10 Millionen liegen dürfen.