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Verteidigung Budget zum Hochwasserschutz PDF Drucken E-Mail
Wenn man diesem Antrag der politischen Rechten etwas zu gute halten kann, dann dies dass für ein mal klar gesagt wird, auf was für eine Leistung konkret verzichtet werden soll. Projekte zur Renaturierung sollen zurück gestellt und Projekte mit offenem Kreditbeschluss sollen auf die Lange Bank geschoben werden. Aber:
Im Schweizerischen Mittelland sind rund 40% der Fliessgewässer verbaut, in Siedlungsräumen gar rund 80%. Der Kanton Zürich verfügt über rund 3'500 Kilometer Gewässer. Davon konnten dieses Jahr rund 4 Kilometer renaturiert werden, 2010 waren es noch 10 Kilometer und für die kommenden Jahre sollen es je 5 sein.
Das revidierte eidgenössische Gewässerschutzgesetz schreibt in seinem Kern die Pflicht vor, Gewässer zu Renaturieren. Diese Pflicht ist seit dem 1.1.11 zwingend für die Kantone, weshalb sich der Bund auch mit 40 Millionen pro Jahr daran beteiligen will. Das Bundesrecht verlangt aber nicht nur die Renaturierung, es verlangt überdies, dass die Renaturierungsplanung an stehenden Gewässern bis 2018 abgeschlossen, und dass die Planungsarbeiten an Fliessgewässerrevitalisierungen innerhalb von 4 Jahren erstellt werden müssen! 
Bei Renaturisierungsprojekten sind wir also in der Pflicht vor neuem aber dennoch gültigem Bundesrecht inklusive seiner verpflichtenden Fristen. Das kann uns gefallen oder auch nicht, die Tatsache bleibt auf alle Falle so. Spielraum für Zurückstellungen haben wir also eher nicht, wollen wir nicht in sehr wenigen Jahren einem Nachholbedarfsberg gegenüber stehen, der dann sicher nicht günstiger abgetragen werden kann. Oder wir weigern uns, dem Bundesrecht nachzukommen und zwingen den Kanton Zürich in die Illegalität. Anarchie lässt grüssen.
Zum 2ten - bei den Projekten der Wasserbauinvestitionen - geht es um Hochwasserschutzvorhaben:
Allen Mitgliedern der KEVU, aber sicher auch der FIKO, ist klipp und klar dargelegt worden, dass dieser hier beantragte Kürzungsantrag dazu führt, dass die beiden Hochwasserschutzvorhaben Hegmatten Winterthur und Aabach Uster zurück gestellt werden müssen.
Bei beiden Vorhaben handelt es sich um ernsthaft und dringlich benötigte Bauten. Wer hier JA sagt zur Kürzung, der hat sich direkt zu verantworten für das Aussetzen dieser beiden konkreten, besonders wichtigen Anlagen zum Schutz vor akut drohenden Hochwasserschäden. Wir alle hoffen, dass das Wetter der betroffenen Bevölkerung gnädig bleibt, doch weitere Verschleppung dieser Schutzprojekte ist verantwortungslos!
Aus den beiden erwähnten Gründen 
- der Pflicht vor dem revidierten Bundesrecht 
- und wegen des dringlichen Schutzes vor Hochwasserschäden
ist von allen Ratsmitgliedern mit Verantwortungs- und Rechtsbewusstsein die Ablehnung dieser aufs Gröbsten fahrlässigen Kürzung zu erwarten. 
Nicht ohne Grund steht die sicher gut informierte Fachkommission nicht hinter diesem Kürzungsantrag! 
Wer das nicht einsehen kann, beantrage bitte Rückkommen auf die Position 9000 um mehr Mittel zur kantonsrätlichen Weiterbildung einzustellen.
(Kantonsrat Zürich, 13.12.11; Resultat: Mit  86:88 lehnt der Rat die Kürzung ab! Vielen Dank.)