Zweites Leben für eingezogene Gegenstände

Votum im Kantonsrat

Mit unserem Vorstoss ersuchten wir die Regierung, aufzuzeigen wie die bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Zürich eingezogenen Gegenstände einer sinnvollen Nutzung beispielsweise durch karitative Einrichtungen zugeführt werden können.

Der Bericht legt uns nun dar, warum bislang nicht derart gehandelt und alle solchen Gegenstände vernichtet werden. Diese Darstellungen sind an sich wohl korrekt. Sie sind aber nicht die Antwort auf die gestellte Fragestellung, wie man es denn anders, sinnvoller, machen könnte. So gesehen wäre aus Postulanden-Sicht das Postulat eigentlich nicht erfüllt. Dennoch kann heute der Abschreibung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren modifizierten Wiedereinbringung zugestimmt werden.

Während der Kommissions-Arbeit zeigte sich, dass sich jedes Objekt das die Sicherheitskontrolle nicht passieren darf einer von drei Klassen zuordnen kann:
1. Gefährliche Gegenstände wie Sprengstoffe, deren Umgang damit besondere Fähigkeiten voraussetzen,
2. Flüssigkeiten und gelartige Dinge, deren nicht auszuschliessende Gefährlichkeit nicht unbedingt leicht erkennbar ist, und
3. Grundsätzlich frei verfügbare Dinge wie Scheren, Werkzeuge, Taschenmesser, welche in ihrer Handhabung keine qualifizierte sicherheitsfachspezifische Schulung braucht, die aber in der besonderen Situation an Bord eines Flugzeuges als Waffe missbraucht werden könnten und die darum eingezogen werden müssen.

Insbesondere bei den immerhin etlichen tonnen Gegenständen der dritten Klasse kann das Argument es wäre – ich zitiere - „fragwürdig, Gegenstände, die als möglicherweise gefährlich beurteilt und deshalb nicht an Bord eines Luftfahrzeuges mitgenommen werden dürfen, Personen zu überlassen, die im Umgang mit möglicherweise gefährlichen Gegenständen nicht besonders geschult seien“, nicht gelten. Ansonsten müsste in logischer Konsequent beispielsweise die Waffenscheinpflicht für Nagelscheren eingeführt und deren freier Verkauf insbesondere in Läden am Flughafen sofort unterbunden werden. Diese Klasse von Gegenständen, liesse sich somit bei etwas gutem Wille durchaus einer Weiterverwendung zuführen.

Dass es bundesrechtlich nicht ohne weiteres möglich sein soll, eingezogene Dinge Dritten zur sinnvollen Weiterverwendung zuzuführen mag so sein, auch wenn die Fachmeinungen nicht ganz einheitlich sind in dieser Frage. Dennoch hat sich auch hier eine einfache und pragmatische Lösung gezeigt: Muss ein Fluggast heute ein Gegenstand der erwähnten dritten Objektgruppe an der Sicherheitskontrolle zurücklassen, so wird er aufgefordert, den Gegenstand vor der Kantonspolizistin in eine Plastiktonne zur Vernichtung einzuwerfen. Der Sprechende selber hat im vorigen Jahr leider selber diese Situation erleben dürfen als er ohne sein Wissen ein kleines Werkzeug in einer Reisetasche mitführte. Ich wurde also vor die Wahl gestellt, das Ding entweder in die Tonne zur Vernichtung zu werfen, oder den Sicherheitsbereich retour wieder zu verlassen um das Teil einzuchecken, oder sonst wie los zu werden und dann nochmals ohne das beanstandete Objekt zur Kontrolle anzustehen. Ich behielt also mein Eigentum und die volle Verfügungsgewalt darüber solange, bis ich mich dann entschlossen habe mich davon zu trennen um weiter in Richtung Abfluggate vorrücken zu können. Und hier nun bestünde durchaus die Gelegenheit, solcher Art Gegenstände einer sinnvollen Weiterverwendung zuzuführen. Es wäre ohne grossen Aufwand möglich, die Passagiere vor die Wahl zu stellen, den Gegenstand entweder wie bisher zur Vernichtung einzuwerfen, oder man könnte daneben eine zweite Tonne anbieten um den Gegenstand – den man eben nun nicht mit ins Flugzeug nehmen darf – zur karitativen Weiterverwendung zu spenden. Rechtlich stünde solch einem Lösungsansatz gar nichts entgegen.

Es ist lediglich eine Frage des Willens, ob die Flughafen AG Hand bieten will zu solch einer Lösung. Denn hier liegt das eigentliche Problem: Sowohl bei Regierung wie auch bei den Verantwortlichen der Flughafenpolizei scheint die Bereitschaft zu einer solchen oder ähnlichen Lösung absolut da zu sein. Doch ist es die Flughafen AG, welche den exakten Auftrag zur Sicherheitskontrolle an die Kantonspolizei gibt, und die bislang kein Zeichen des guten Willens zu einer solchen oder ähnlichen Lösung erkennen liess.
Wir sind darum sehr froh, wurde die Kantonsratskommission aktiv und hat ein entsprechendes Schreiben an die tatsächlich zuständigen Stellen initiiert. Ich danke der Kommission deshalb herzlich für ihre konstruktive Arbeit an unserem Postulat.
Mehr kann im Moment zu diesem Postulat nicht erwirkt werden, weshalb wir heute die Abschreibung des Vorstosses unterstützen.
Von der Flughafen AG erwarten wir jetzt aber, dass sie Hand bietet zu einer Lösung, beispielsweise wie wir sie angedacht haben und die ich bei Bedarf gerne zusammen mit der Flughafenbetreiberin konkretisiere. Sollte es der Flughafen AG schliesslich nicht möglich sein, die Kosten für einige neu anzuschaffende Plastiktonnen aufzubringen, so erkläre ich mich auch gerne bereit, einige solche zu spendieren.