Drohende Verzögerung der Einhausung Autobahn Schwamendingen

Vorstoss im Kantonsrat

Parlamentarische Anfrage im Zürcher Kantonstrat von Roland Munz zusammen mit den Mitunterzeichnenden Daniel Schwab (FDP), Hansruedi Bär (SVP), Ruth Ackermann (CVP), Beat Habegger (FDP), Daniel Heierli (Grüne), Daniel Hodel (GLP), Felix Hoesch (SP), Laura Hounker (AL), Christian Mettler (SVP) und Birgit Tognella-Geertsen (SP)

1999 stimmte der Kantonsrat der Volksinitiative zur Einhausung der Autobahn SN 1.4.4. einstimmig zu. Das Gesuch um Fristerstreckung dazu wurde 2000 unter Protest angenommen, ebenso wie 2001 einstimmig die KPB-Motion zur Beschleunigung des nämlichen Vorhabens. Abschliessend gab dieser Rat im Februar 2006 – erneut ohne Gegenstimme – mit Bewilligung des Objektkredites grünes Licht zur Autobahneinhausung. Seither bestimmen Verzögerungen und damit einher gehend wachsender Unmut in der Bevölkerung das Projekt. Die letztmals voriges Jahr aktualisierte Projekt-Website des ASTRA verspricht nach wie vor Baubeginn 2017, ebenso wie der letzte e-huusig-Newsletter des gleichen Bundesamtes vom September 2012. Alles andere als ein prioritäres Vorantreiben des Vorhabens käme der Missachtung des mehrfach einstimmig bekräftigten Willens des Zürcher Kantonsrates gleich. Kürzlich musste nun den Medien entnommen werden, dem Kantonalen Richtplanobjekt 4.2.2. Nr. 7 drohte eine erneute Verzögerung. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Geht der Regierungsrat nach wie vor von einem Baubeginn 2017 aus, oder wie stellt sich der Zeitplan der Zürcher Regierung aktuell dar?

2. Welche Möglichkeiten hat der Regierungsrat, um Einfluss auf den Baubeginn zu nehmen?

3. Welche konkreten Schritte hat die Zürcher Regierung in den vergangenen drei Jahren seit Kommunikation des Baubeginns 2017 unternommen, damit beim Bund die Realisierung der Autobahneinhausung beförderlich behandelt wird?

4. Ist der Regierungsrat bereit sich bei den zuständigen Stellen aktiv dafür zu verwenden, dass allfälligen weiteren Einsprachen die aufschiebende Wirkung entzogen bzw. nicht zuerkannt wird?

5. Muss davon ausgegangen werden, dass es zu derartigen Kostensteigerungen kommt, dass in der Stadt Zürich als auch im Kanton neue Abstimmungen zur Finanzierung erfolgen müssten?

6. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dem Bund sei der Leidensdruck der geplagten Anwohnerschaft nur unzureichend im Bewusstsein, und wie kann aus Sicht der Regierung dieser Leidensdruck dem Bund angemessen verdeutlicht werden?

7. Mit welchen Sofortmassnahmen könnte die Regierung sicherstellen, dass die geplagte Bevölkerung entlang der SN 1.4.4. kurzfristig wirksam geschützt wird?

8. Ist die Regierung bereit sich mit Nachdruck beim Bundesrat dafür einzusetzen, dass das zuständige Mitglied des Bundesrates bei einer nächsten Anpassung des Vorhabens diese vor Ort im Quartier persönlich der Bevölkerung mitteilen und für Fragen zur Verfügung stehen wird?  

9. Wie kann und will die Regierung den Befürchtungen der Bevölkerung begegnen, das Vorhaben würde gar nie realisiert werden?  

10. Wie beurteilt die Regierung grundsätzlich die Zusammenarbeit mit dem Bund im Bezug auf dieses Bauvorhaben?

Ich bin sehr gespannt auf die Antworten des Regierungsrates.