Zürich, 26. August 2013

Wahlreglement ZKB Bankrat und ZKB Präsidium

JA zur Vorlage betreffend das Reglement über die Wahlen für Bankrat und Bankpräsidium der ZKB;
NEIN zum Minderheitsantrag der Grünen betreffend Streichen der Stellungnahme des Bankpräsidiums zu Nominationen.

Geschätzte Anwesende

Ich will, dass die ZKB strenger ist als das Gesetz. Interne Weisungen sollen über das gesetzliche Minimum hinaus gehen. Unsere Bank soll vorbildlich sein und sie soll es auch bleiben.

Darum ist zu akzeptieren, dass Personen mit Geschäftsbeziehungen zur ZKB auch ZKB-Regeln verletzen könnten ohne dass dabei auch Gesetze gebrochen werden. Das kann je leichter geschehen, je strenger die Bank in ihren Bestimmungen ist.
Geschieht dies, verlangt die ZKB Wiederherstellung des regelkonformen Zustandes. Erfolgen jedoch anhaltende Verstösse, so kündigt die ZKB die Beziehung und setzt die betroffene Person auf eine interne Blacklist. Das ist sehr richtig so! Frühere mehr legere Externe Vermögensverwalter etwa haben uns schon ausreichend Probleme beschert.

Da es sich dabei um Personen handelt, welche anhaltend ZKB-Regeln verletzten, ist davon auszugehen, dass sie ihre nominierende Fraktion nicht gerade darauf hinwesen, dass sie in der ZKB als nicht mehr akzeptable Geschäftspartner gelten. Von solchen Bankinterna hat die FINMA jedoch in der Regel keine Kenntnis, was aus Datenschutzgründen auch so falsch nicht ist. Die FINMA-Prüfung der Nominationsvorschläge bleibt darum aber unzureichend.

Für die SP ist es unverantwortlich, wollten wir als Bankrats-Wahlgremium nicht davon erfahren! Wir wollen Kenntnis davon ob - und gegebenenfalls warum - ein Kandidat oder eine Kandidatin aus Sicht der ZKB nicht akzeptables Geschäftsgebaren pflegte, und zwar bevor wir zur Wahl schreiten - und nicht irgendwann später aus der Presse.

Darum soll sich die ZKB vernehmen lassen zu den Nominationen.
Auch als Mitglied der Aufsichtskommission über die ZKB habe ich keinerlei Verständnis für den Antrag auf Streichung der Paragrafen 6 und 7 und bitte Sie dringend, dem Mehrheitsantrag zu folgen.