Anfrage
von Anna Maria Riedi und Roland Munz
betreffend Registrierte Partnerschaft im Kanton Zürich
nachdem das eidgenössische Partnerschaftsgesetz in der Volksabstimmung
vom 5. juni 2005 angenommen wurde, stellt sich die Frage, wie es mit dem Gesetz
über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare des Kantons Zürichs
weitergeht.
Wir fragen daher den Regierungsrat an:
1.
Ist der Regierungsrat bereit, für Paare, die sich bereits nach kantonalem Recht registriert
haben, Erleichterungen zu bieten, wenn sie sich nun auch im Rahmen des
eidgenössischen Rechtes verbinden? (Zum Beispiel Gebührenerlasse)
2.
Das eidgenössische Partnerschaftsgesetz beinhaltet umfassendere und
vollständigere gesetzliche Regelungen für die interessierten Paare als das kantonale Partnerschaftsgesetz.
Wie sieht der Regierungsrat die Zukunft dieses kantonalen Gesetzes?
Dr. Anna Maria Riedi und Roland Munz
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