Anfrage
von Anna Maria Riedi und Roland Munz
betreffend Registrierte Partnerschaft im Kanton Zürich

nachdem das eidgenössische Partnerschaftsgesetz in der Volksabstimmung vom 5. juni 2005 angenommen wurde, stellt sich die Frage, wie es mit dem Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare des Kantons Zürichs weitergeht.

Wir fragen daher den Regierungsrat an:

1.
Ist der Regierungsrat bereit, für Paare, die sich bereits nach kantonalem Recht registriert haben, Erleichterungen zu bieten, wenn sie sich nun auch im Rahmen des eidgenössischen Rechtes verbinden? (Zum Beispiel Gebührenerlasse)

2.
Das eidgenössische Partnerschaftsgesetz beinhaltet umfassendere und vollständigere gesetzliche Regelungen für die interessierten Paare als das kantonale Partnerschaftsgesetz. Wie sieht der Regierungsrat die Zukunft dieses kantonalen Gesetzes?

Dr. Anna Maria Riedi und Roland Munz

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