Zu
251/2005
Einzelinitiative Rüedi
betreffend
Schutz der Quartierläden und dafür geeignete Standorte
Ratsvotum vom 31.10.2005
Wohnort, Arbeitsort, Einkaufsorte und Freizeiteinrichtungen liegen immer
weiter auseinander. Dies hat vorige Woche das Statistische Amt unseres
Kantons in einer Medienmitteilung wieder einmal feststellen müssen.
Wege, die früher oft zu Fuss oder mit dem Velo zurückgelegt
worden seinen, würden heute zunehmend mit dem Auto zurückgelegt.
Der Langsamverkehr hat heute in unserem Kanton einen der niedrigsten
Anteile in der Schweiz! In den letzten 30 Jahren habe sich der Anteil
Langsamverkehr mehr als halbiert, während der MIV auf Kurzstrecken
bis 10 Kilometern deutlich Anteile hinzu gewonnen hat. Als Ursache wird
klar die Zunahme der Distanzen zwischen Wohn- Arbeits- und Einkaufsort
erkannt.
Dies dürfen wir als verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker
nicht einfach so hinnehmen. Es handelt sich hier nicht um eine naturgegebene
Tatsache, sondern um eine Entwicklung zu deren Korrektur die Siedlungs-
und Raumplanung gefordert ist.
Der Initiant hat dies erkannt und er verlangt daher Massnahmen zur Sicherstellung
der Versorgung von Quartieren mit Einkaufsmöglichkeiten. Diese Forderung
der Initiative tragen wir von der SP mit.
So sehr das Anliegen des Initianten von uns geteilt wird, so sehr bringen
wir aber grosse Vorbehalte an bei dessen Begründung.
Gerade kleine Geschäfte in älteren Liegenschaften sind sehr
häufig nicht oder nicht ausreichend zugänglich für Menschen
mit einer Behinderung. Gerade in Quartierlädeli kommen Rollstuhlfahrerinnen
und Rollstuhlfahrer oft gar nicht erst hinein. Die Beschriftungen und
die Beleuchtungen sind für Menschen mit einer Sehschwäche oft
ungeeignet, der Platz für Eltern mit Kinderwagen zu eng, die Übersichtlichkeit
für Personen mit Orientierungsschwierigkeiten zu schlecht. Die Liste
liesse sich weiter führen.
Trotz diesen Vorbehalten gegen die Begründung der EI verschliessen
wir uns nicht vor dem tatsächlich bestehenden raumplanerischen Handlungsbedarf.
Wenn wir die Einzelinitiative Rüedi daher vorläufig unterstützen,
dann mit dem klaren Vorbehalt, dass allfällige Fördermassnahmen
für dezentrale Einkaufsmöglichkeiten in Quartieren und notabene
auch in Dörfern auch zu knüpfen sind an Voraussetzungen der
Zugänglichkeit für alle Bewohnerinnen und Bewohner, also auch
für Menschen mit Behinderungen. Dem Raumplanerischen Problem wollen
wir uns annehmen und wir verbinden mit unserer vorläufigen Unterstützung
auch die Verpflichtung dass wir uns in der Kommissionsarbeit diesem Problem
werden widmen müssen.
Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie daher die EI Rüedi vorläufig
zu unterstützen.
Zürich, 31.10.2005
Roland Munz (SP, Zürich)
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