Zu 251/2005
Einzelinitiative Rüedi betreffend
Schutz der Quartierläden und dafür geeignete Standorte

Ratsvotum vom 31.10.2005

Wohnort, Arbeitsort, Einkaufsorte und Freizeiteinrichtungen liegen immer weiter auseinander. Dies hat vorige Woche das Statistische Amt unseres Kantons in einer Medienmitteilung wieder einmal feststellen müssen. Wege, die früher oft zu Fuss oder mit dem Velo zurückgelegt worden seinen, würden heute zunehmend mit dem Auto zurückgelegt. Der Langsamverkehr hat heute in unserem Kanton einen der niedrigsten Anteile in der Schweiz! In den letzten 30 Jahren habe sich der Anteil Langsamverkehr mehr als halbiert, während der MIV auf Kurzstrecken bis 10 Kilometern deutlich Anteile hinzu gewonnen hat. Als Ursache wird klar die Zunahme der Distanzen zwischen Wohn- Arbeits- und Einkaufsort erkannt.

Dies dürfen wir als verantwortungsbewusste Politikerinnen und Politiker nicht einfach so hinnehmen. Es handelt sich hier nicht um eine naturgegebene Tatsache, sondern um eine Entwicklung zu deren Korrektur die Siedlungs- und Raumplanung gefordert ist.
Der Initiant hat dies erkannt und er verlangt daher Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung von Quartieren mit Einkaufsmöglichkeiten. Diese Forderung der Initiative tragen wir von der SP mit.

So sehr das Anliegen des Initianten von uns geteilt wird, so sehr bringen wir aber grosse Vorbehalte an bei dessen Begründung.

Gerade kleine Geschäfte in älteren Liegenschaften sind sehr häufig nicht oder nicht ausreichend zugänglich für Menschen mit einer Behinderung. Gerade in Quartierlädeli kommen Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer oft gar nicht erst hinein. Die Beschriftungen und die Beleuchtungen sind für Menschen mit einer Sehschwäche oft ungeeignet, der Platz für Eltern mit Kinderwagen zu eng, die Übersichtlichkeit für Personen mit Orientierungsschwierigkeiten zu schlecht. Die Liste liesse sich weiter führen.

Trotz diesen Vorbehalten gegen die Begründung der EI verschliessen wir uns nicht vor dem tatsächlich bestehenden raumplanerischen Handlungsbedarf. Wenn wir die Einzelinitiative Rüedi daher vorläufig unterstützen, dann mit dem klaren Vorbehalt, dass allfällige Fördermassnahmen für dezentrale Einkaufsmöglichkeiten in Quartieren und notabene auch in Dörfern auch zu knüpfen sind an Voraussetzungen der Zugänglichkeit für alle Bewohnerinnen und Bewohner, also auch für Menschen mit Behinderungen. Dem Raumplanerischen Problem wollen wir uns annehmen und wir verbinden mit unserer vorläufigen Unterstützung auch die Verpflichtung dass wir uns in der Kommissionsarbeit diesem Problem werden widmen müssen.

Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie daher die EI Rüedi vorläufig zu unterstützen.

Zürich, 31.10.2005
Roland Munz (SP, Zürich)

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