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Worum geht es?
In der Stadt Zürich soll auf dem Areal zwischen Hardbrücke,
Hohlstrasse und den Bahngeleisen (siehe Karte) ein Polizei- und Justizzentrum
(PJZ) gebaut werden. Mit der Vorlage 3941 würde somit:
a) das Areal den SBB abgekauft
b) das Areal aus dem Denkmalschutz entlassen
c) ein Kredit über Fr. 540 Mio. gesprochen
d) notwendige Richtplanänderungen vorgenommen.

Weshalb ein PJZ?
Die Arbeitsgruppe «Alternativstandorte KAPO», in der die Baudirektion,
die Direktion der Justiz und des Inneren, die Direktion für Soziales
und Sicherheit und die Stadt Zürich vertreten waren, Lösungen
erarbeitet für eine Auslagerungen der Justiz- und Polizeidienststellen
aus dem Kasernenareal.
Eine Variante «Kasernenprojekt ohne Gefängnis» wurde
trotz erwarteter höherer Akzeptanz wegen ihrer betrieblichen Unzweckmässigkeit
fallen gelassen. Die vollständige Auslagerung der Kantonspolizei
aus dem Kasernenareal hat zur Folge, dass das unmittelbar neben der Zürcher
City gelegene Kasernenareal neu genutzt werden kann. Darüber hinaus
können mit dem Einzug der Kantonspolizei und der Strafverfolgungsorgane
ins neue Polizei- und Justizzentrum Zürich in der Stadt Zürich
36 Einzelstandorte aufgegeben werden, davon 27 in Mietliegenschaften.
Zeithorizont der Realisierung
Infolge bahnbetrieblicher Bedingungen und bestehender Mieten kann vom
Kanton ein erster Teil des Grundstücks von 54 276 m² frühestens
am 1. Juli 2007 angetreten werden, der 2. Teil spätestens am 1. Januar
2020.
Für das PJZ spricht:
a) Konzentration der Kantonspolizei Zürich, des Polizei- und des
Bezirksgefängnisses sowie einer Filiale der künftigen Oberstaatsanwaltschaft,
der künftigen Spezialstaatsanwaltschaften, der Haft- bzw. der künftigen
Zwangsmassnahmenrichter und des ständigen Transportdienstes an einem
Standort. Es ist ein ökologischer Unsinn, wenn ein Strafgefangener
für jedes Verhör mit einem Fahrzeug von seiner Zelle zur Untersuchungsbehörde
geführt werden muss.
b) 36 Liegenschaften an meist attraktiver Lage würden mit der Realisierung
eines einzigen PJZ zur andersweitigen Nutzung frei.
c) Durch den Wegfall vieler Gefangenentransporte wird dem Sicherheitsaspekt
Rechnung getragen.
d) Die Stadt Zürich begrüsst die vorgesehene Überbauung
ausdrücklich.
Gegen das PJZ spricht:
a) Ein einziges, sehr gross dimensioniertes PJZ, würde kaum der
Aufwertung des Wohnquartiers Aussersihl dienen. Unmittelbar um das PJZ
sind aus Sicherheitsüberlegungen heraus keine Erholungsräume
für die Quartierbevölkerung denkbar. Gerade aber solche Erholungsräume
sind im betroffenen Quartier Mangelware.
b) Die heutigen Anschlüsse ans Strassennetz stehen für die
Erschliessung im Vordergrund. Der Knoten Seebahn-/Hohlstrasse gilt schon
heute als Schlüsselknoten im Netz. Berechnungen zeigten, dass einige
Ausbaumassnahmen am Knoten nötig sind, um die erforderliche Leistungsfähigkeit
zu erreichen. Sind diese verwirklicht, kann mindestens eine ähnliche
Verkehrsqualität erreicht werden wie heute (100% Auslastung). Damit
und mit dem geplanten Ausbau des Tramnetzes ist die Erschliessung des
Polizei- und Justizzentrums Zürich und des Restareals Güterbahnhof
zwar gewährleistet, der Gesamtverkehr auf den betroffenen Strassen
wird aber merklich zunehmen. Das Erreichen der Vorgaben des Umweltschutzgesetzes
rückt unter diesen Voraussetzungen noch weiter in die Ferne.
Zu beantwortende Fragen:
Sind wir der Ansicht, ein zentrales PJZ sei den bisherigen 36 Liegenschaften
für Polizei und Justiz vor zu ziehen?
Sind wir, wie Stadt, Kanton und Denkmalpflege, der Ansicht, das Areal
des Güterbahnhofes könne in übergeordnetem Interesse aus
dem Inventar schützenswerter Bauten entlassen werden?
Sind wir bereit für die positiven Aspekte eines PJZ über eine
halbe Milliarde Franken auszugeben?
Wollen wir für das grosse Areal des Güterbahnhofes längerfristig
nur die eine Nutzung als PJZ ohne weitere Durchmischung mit Gewerbe, Wohnräumen,
etc?
Halten wir ein derart markantes Polizei- und Justizgebäude für
städtebaulich wünschenswert?
Beantworten wir obige Fragen mit JA, so werden wir der Vorlage 3941 zustimmen
müssen. Neigen wir bei diesen Fragen überwiegend zu einem NEIN,
so müssten wir der Vorlage eine Absage erteilen.
Ergebnisse des Einwendungsverfahrens:
Die Stadt Zürich begrüsst gemäss ihrem Stadtbaumeister
und nach abgegebener Stellungnahme im Einwendungsverfahren das PJZ wie
es uns vorliegt.
Die einzige ablehnende Stellungnahme im Einwendungsverfahren brachte der
VCS vor. Seine Haltung gründet vor allem auf der prognostizierten
Verkehrszunahme und der städtebaulichen Bedenken. Gemäss VCS
wird eine Chance vergeben, zwischen Seebahnstrasse und Bahnhof Altstetten
ein Gesamtkonzept für verschiedene Nutzungen zu erarbeiten und umzusetzen.
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