Polizei- und Justizzentrum Zürich (PJZ)

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Worum geht es?
In der Stadt Zürich soll auf dem Areal zwischen Hardbrücke, Hohlstrasse und den Bahngeleisen (siehe Karte) ein Polizei- und Justizzentrum (PJZ) gebaut werden. Mit der Vorlage 3941 würde somit:
a) das Areal den SBB abgekauft
b) das Areal aus dem Denkmalschutz entlassen
c) ein Kredit über Fr. 540 Mio. gesprochen
d) notwendige Richtplanänderungen vorgenommen.

Weshalb ein PJZ?
Die Arbeitsgruppe «Alternativstandorte KAPO», in der die Baudirektion, die Direktion der Justiz und des Inneren, die Direktion für Soziales und Sicherheit und die Stadt Zürich vertreten waren, Lösungen erarbeitet für eine Auslagerungen der Justiz- und Polizeidienststellen aus dem Kasernenareal.
Eine Variante «Kasernenprojekt ohne Gefängnis» wurde trotz erwarteter höherer Akzeptanz wegen ihrer betrieblichen Unzweckmässigkeit fallen gelassen. Die vollständige Auslagerung der Kantonspolizei aus dem Kasernenareal hat zur Folge, dass das unmittelbar neben der Zürcher City gelegene Kasernenareal neu genutzt werden kann. Darüber hinaus können mit dem Einzug der Kantonspolizei und der Strafverfolgungsorgane ins neue Polizei- und Justizzentrum Zürich in der Stadt Zürich 36 Einzelstandorte aufgegeben werden, davon 27 in Mietliegenschaften.

Zeithorizont der Realisierung
Infolge bahnbetrieblicher Bedingungen und bestehender Mieten kann vom Kanton ein erster Teil des Grundstücks von 54 276 m² frühestens am 1. Juli 2007 angetreten werden, der 2. Teil spätestens am 1. Januar 2020.

Für das PJZ spricht:

a) Konzentration der Kantonspolizei Zürich, des Polizei- und des Bezirksgefängnisses sowie einer Filiale der künftigen Oberstaatsanwaltschaft, der künftigen Spezialstaatsanwaltschaften, der Haft- bzw. der künftigen Zwangsmassnahmenrichter und des ständigen Transportdienstes an einem Standort. Es ist ein ökologischer Unsinn, wenn ein Strafgefangener für jedes Verhör mit einem Fahrzeug von seiner Zelle zur Untersuchungsbehörde geführt werden muss.

b) 36 Liegenschaften an meist attraktiver Lage würden mit der Realisierung eines einzigen PJZ zur andersweitigen Nutzung frei.

c) Durch den Wegfall vieler Gefangenentransporte wird dem Sicherheitsaspekt Rechnung getragen.

d) Die Stadt Zürich begrüsst die vorgesehene Überbauung ausdrücklich.

Gegen das PJZ spricht:

a) Ein einziges, sehr gross dimensioniertes PJZ, würde kaum der Aufwertung des Wohnquartiers Aussersihl dienen. Unmittelbar um das PJZ sind aus Sicherheitsüberlegungen heraus keine Erholungsräume für die Quartierbevölkerung denkbar. Gerade aber solche Erholungsräume sind im betroffenen Quartier Mangelware.

b) Die heutigen Anschlüsse ans Strassennetz stehen für die Erschliessung im Vordergrund. Der Knoten Seebahn-/Hohlstrasse gilt schon heute als Schlüsselknoten im Netz. Berechnungen zeigten, dass einige Ausbaumassnahmen am Knoten nötig sind, um die erforderliche Leistungsfähigkeit zu erreichen. Sind diese verwirklicht, kann mindestens eine ähnliche Verkehrsqualität erreicht werden wie heute (100% Auslastung). Damit und mit dem geplanten Ausbau des Tramnetzes ist die Erschliessung des Polizei- und Justizzentrums Zürich und des Restareals Güterbahnhof zwar gewährleistet, der Gesamtverkehr auf den betroffenen Strassen wird aber merklich zunehmen. Das Erreichen der Vorgaben des Umweltschutzgesetzes rückt unter diesen Voraussetzungen noch weiter in die Ferne.


Zu beantwortende Fragen:
Sind wir der Ansicht, ein zentrales PJZ sei den bisherigen 36 Liegenschaften für Polizei und Justiz vor zu ziehen?
Sind wir, wie Stadt, Kanton und Denkmalpflege, der Ansicht, das Areal des Güterbahnhofes könne in übergeordnetem Interesse aus dem Inventar schützenswerter Bauten entlassen werden?
Sind wir bereit für die positiven Aspekte eines PJZ über eine halbe Milliarde Franken auszugeben?
Wollen wir für das grosse Areal des Güterbahnhofes längerfristig nur die eine Nutzung als PJZ ohne weitere Durchmischung mit Gewerbe, Wohnräumen, etc?
Halten wir ein derart markantes Polizei- und Justizgebäude für städtebaulich wünschenswert?
Beantworten wir obige Fragen mit JA, so werden wir der Vorlage 3941 zustimmen müssen. Neigen wir bei diesen Fragen überwiegend zu einem NEIN, so müssten wir der Vorlage eine Absage erteilen.


Ergebnisse des Einwendungsverfahrens:

Die Stadt Zürich begrüsst gemäss ihrem Stadtbaumeister und nach abgegebener Stellungnahme im Einwendungsverfahren das PJZ wie es uns vorliegt.
Die einzige ablehnende Stellungnahme im Einwendungsverfahren brachte der VCS vor. Seine Haltung gründet vor allem auf der prognostizierten Verkehrszunahme und der städtebaulichen Bedenken. Gemäss VCS wird eine Chance vergeben, zwischen Seebahnstrasse und Bahnhof Altstetten ein Gesamtkonzept für verschiedene Nutzungen zu erarbeiten und umzusetzen.

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