Anfrage betreffend Oberflächengestaltung der Einhausung Schwamendingen

von Roland Munz (SP, Zürich) und Susanna Rusca Speck (SP, Zürich)
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Am 24. September 2006 haben die Stimmberechtigten der Stadt Zürich dem Objektkredit von 39,8 Millionen Franken als Beitrag der Stadt Zürich an die Kosten für die Einhausung der Autobahn Schwamendingen sowie die damit zusammenhängende Aufweitung der Unterführung Saatlenstrasse mit fast 83 Prozent zugestimmt. Bund und Kanton haben ihre Beiträge bereits früher zugesichert.

Damit steht der Realisierung der Einhausung Schwamendingen unter Federführung des Kantons Zürichs nichts mehr im Weg.

Neben der eigentlichen Einhausung der Autobahn umfasst das Projekt auch seitliche Anschüttungen, Treppen, Rampen und die Gestaltung der Oberfläche der Überdeckung zur Nutzung für die Öffentlichkeit.


In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

Teilt der Regierungsrat die Ansicht, die Gestaltung der Oberfläche der Autobahneinhausung habe massgeblichen Einfluss darauf, ob der Autobahndeckel von der Bevölkerung als Aufenthalts- und Begegnungsort tatsächlich wird genutzt werden können?

Ist der Regierungsrat auch der Überzeugung, die Bevölkerung nehme eine grosse Freifläche, wie sie auf der überdeckten Autobahn entstehen wird, dann am ehesten an, wenn sie selber bei der Gestaltung der Flächen miteinbezogen würden?

Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Bevölkerung der an die Autobahneinhausung grenzenden Quartiere Schwamendingen-Mitte und Saatlen wirkungsvoll die Gestaltung der Oberfläche der Autobahneinhausung mitbestimmen kann?

Ein gegenüber der Umgebung erhöhtes Gebiet bedingt eine erhöht sorgfältig geplante Oberflächengestaltung bezüglich des Sicherheitsempfindens potentieller Nutzerinnen und Nutzer. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass genderspezifischen Anliegen im Besonderen bezüglich der Nutzung in der Nacht umfassend Rechnung getragen wird? Werden diesbezügliche Fachstellen und Fachpersonen im Gestaltungsprozess beigezogen?
Wenn ja, welche und mit welchen Kompetenzen?
Wenn nein, warum nicht und wie gedenkt die Regierung dann, den entsprechenden berechtigten Anliegen Rechnung tragen zu können?

Nicht auf der ganzen Länge der Autobahneinhausung wird deren Flanken als abfallende Aufschüttungen ausgestaltet werden können.
Ist der Regierungsrat bereit, die Gestaltung dieser Wandflächen den Kindern und Jugendlichen des Quartiers zu überlassen? Solches könnte beispielsweise geschehen indem Teile davon als Freiflächen zur Gestaltung mit freier Graffitikunst oder der Bemalung in Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern umliegender Schulhäuser vorgesehen werden; wie steht die Regierung hierzu?