Anfrage
von Roland Munz und Andre Bürgi
betreffend Routen für den Fahrradverkehr

Der Kanton Zürich hat in seiner Strategie für die Realisierung der geplanten Radwege ein weiträumiges Routennetz eingetragen. Beim Befahren der bislang realisierten Abschnitte zeigt sich allerdings, dass etliche dieser Routen zur Nutzung nur bedingt tauglich sind. Oft führen Velowege wechselweise auf Strassen und auf Gehwegen, immer wieder begegnet man Wegstrecken, die einmal links, einmal rechts der Strassen verlaufen. Keine Seltenheit sind auch Radwege entlang von Hauptstrassen, die vor Kreuzungen von der Strasse abgesetzt werden, was zu einer gefährlichen Verschlechterung der übersichtlichkeit führt, zu wenig geschätzten Umwegfahrten zwingt, und den Radfahrenden das Vortrittsrecht weg nimmt. Vermutlich aus Spargründen werden Radwege auch vermehrt als blosse Radstreifen, also lediglich als auf Strassen bzw. Gehwegen aufgemalte Spuren, an Stele eigenständiger und somit von Strassen und Fuswegen getrennte Radwege gebaut. Insgesamt erweckt das Radwegnetz den Eindruck, die Abschnitte würden nicht in erforderlichem Masse gemeindeübergreifend geplant.
Daher stellen sich folgende Fragen:

1.
Ist der Regierung bewusst, dass Radwege an Attraktivität und an Sicherheit verlieren, wenn deren Benutzung zu Umwegfahrten gegenüber der Strassenführung zwingen, oder wenn sie mit Wechseln der Strassenseite verbunden sind?
Was unternimmt die Regierung, um solche unbefriedigenden Situationen künftig zu verhindern und was, um bestehende mit entsprechenden Mängeln behaftete Radwege zu korrigieren?

2.
Wird das Radwegnetz im Kanton Zürich in grösseren zusammenhängenden Strecken per Velo abgefahren um dessen benutzerfreundliche Ausgestaltung zu überprüfen (das isolierte Befahren lokaler Teilstücke vermag dabei keine ausreichenden Erkenntnisse im Bezug auf die Qualität der überkommunalen Routen zu liefern)?
Wenn JA: Mit welcher Regelmässigkeit, wie werden dabei entdeckte Mängel aufgenommen und was passiert mit den rapportierten Schwachstellen?
Wenn NEIN: Warum nicht und wie stellt sich die Regierung dann vor, bestehende Schwachstellen objektiv erkennen und beheben zu können?

3.
Besteht ein Kriterienkatalog mit Mindestanforderungen bezüglich der Ausgestaltung von Radwegen auch bezüglich der Linienführung?
Wenn JA: Was umfasst dieser mit welchen Gewichtungen? Sind dessen Kriterien verbindlich für die Gemeinden bezüglich jener Radwegabschnitte, die auf Gemeindestrassen verlaufen, und wie überprüft der Kanton gegebenenfalls die Einhaltung dieser Vorgaben? Sollten diese Kriterien für die Gemeinden nicht verbindlich sein, so bitten wir um Erklärung, weshalb dem nicht so ist und wie stattdessen die Qualität der Radwege als alltagstaugliche Verkehrsrouten garantiert werden kann.
Wenn NEIN: Warum nicht? Was sieht die Regierung vor, um die Qualität der Radwege als alltagstaugliche Verkehrsrouten zu garantieren?

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