Anfrage
von Roland Munz und Andre Bürgi
betreffend Routen für den Fahrradverkehr
Der Kanton Zürich hat in seiner Strategie für die Realisierung der geplanten
Radwege ein weiträumiges Routennetz eingetragen. Beim Befahren der bislang realisierten
Abschnitte zeigt sich allerdings, dass etliche dieser Routen zur Nutzung
nur bedingt tauglich sind.
Oft führen Velowege wechselweise auf Strassen und auf Gehwegen, immer wieder
begegnet man Wegstrecken, die einmal links, einmal rechts der Strassen
verlaufen. Keine Seltenheit sind auch Radwege entlang von Hauptstrassen,
die vor Kreuzungen von der Strasse abgesetzt werden, was zu einer gefährlichen
Verschlechterung der übersichtlichkeit führt, zu wenig geschätzten Umwegfahrten
zwingt, und den Radfahrenden das Vortrittsrecht
weg nimmt. Vermutlich aus Spargründen werden Radwege auch vermehrt als blosse
Radstreifen, also lediglich als auf Strassen bzw. Gehwegen aufgemalte
Spuren, an Stele eigenständiger und somit von
Strassen und Fuswegen getrennte Radwege gebaut.
Insgesamt erweckt das Radwegnetz den Eindruck, die Abschnitte würden nicht in
erforderlichem Masse gemeindeübergreifend geplant.
Daher stellen sich folgende Fragen:
1.
Ist der Regierung bewusst, dass Radwege an Attraktivität und an Sicherheit
verlieren, wenn deren Benutzung zu Umwegfahrten gegenüber der Strassenführung
zwingen,
oder wenn sie mit Wechseln der Strassenseite verbunden sind?
Was unternimmt die Regierung, um solche unbefriedigenden Situationen künftig zu verhindern und was,
um bestehende mit entsprechenden Mängeln behaftete Radwege zu korrigieren?
2.
Wird das Radwegnetz im Kanton Zürich in grösseren zusammenhängenden Strecken per Velo abgefahren
um dessen benutzerfreundliche Ausgestaltung zu überprüfen (das isolierte Befahren lokaler Teilstücke
vermag dabei keine ausreichenden Erkenntnisse im Bezug auf die Qualität der überkommunalen Routen zu liefern)?
Wenn JA: Mit welcher Regelmässigkeit, wie werden dabei entdeckte Mängel aufgenommen und was passiert mit den rapportierten Schwachstellen?
Wenn NEIN: Warum nicht und wie stellt sich die Regierung dann vor, bestehende Schwachstellen objektiv erkennen und beheben zu können?
3.
Besteht ein Kriterienkatalog mit Mindestanforderungen bezüglich der Ausgestaltung von Radwegen auch bezüglich der Linienführung?
Wenn JA: Was umfasst dieser mit welchen Gewichtungen? Sind dessen Kriterien
verbindlich für die Gemeinden bezüglich jener Radwegabschnitte, die auf Gemeindestrassen
verlaufen, und wie überprüft der Kanton gegebenenfalls die Einhaltung dieser
Vorgaben? Sollten diese Kriterien für die Gemeinden nicht verbindlich sein, so
bitten wir
um Erklärung,
weshalb dem nicht so ist und wie stattdessen die Qualität der Radwege als alltagstaugliche
Verkehrsrouten garantiert werden kann.
Wenn NEIN: Warum nicht? Was sieht die Regierung vor, um die Qualität der Radwege
als alltagstaugliche Verkehrsrouten zu garantieren?
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