Anfrage von Roland Munz (SP, Zürich) und André Bürgi (SP, Bülach) betreffend Mängel am Radwegnetz

Gemäss Antwort der Regierung auf die Anfrage 194/2005 wurde das gesamte Radwegnetz im Kanton durch die IG Velo Zürich im Auftrag des Kantons Zürich abgefahren und auf Schwachstellen hin überprüft. Ein daraus resultierender Mängelbericht liege vor und die darin enthaltenen Mängel würden kurz-, mittel bzw. langfristig behoben. In diesem Zusammenhang stellen sich eine Reihe von Fragen, um deren Beantwortung wir die Regierung bitten.

1.
Welche Mängel wurden im oben erwähnten, vorliegenden Mängelbericht rapportiert? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung aller in obgenanntem Mängelbericht festgestellten Mängel auf dem kantonalen Radwegnetz.
Der Auflistung sei mindestens zu entnehmen: Der festgestellte Mangel, in wessen Zuständigkeit die Beseitigung des Mangels fällt, mit welcher Massnahme der Mangel behoben werden kann, ob der Mangel kurz-, mittel oder langfristig zur Korrektur klassiert ist, sowie weitere im Mängelbericht gemachte Feststellungen.

2.
Welche festgestellten Mängel sind inzwischen behoben worden und gibt es gemeldete Mängel von deren Beseitigung allenfalls abgesehen wird (diesfalls bitten wir um Angabe des Grundes)?

3.
Was heisst „kurz-, mittel- oder langfristig“ im Bezug auf konkrete Jahrzahlen?

4.
Das kantonale Radwegnetz umfasst auch Wegstrecken, die in der Zuständigkeit von Gemeinden oder Privaten liegen. Wie stehen die betroffenen Gemeinden und Privaten in der Pflicht oder wie gedenkt die Regierung diese in die Pflicht zu nehmen, die Mängel auf Radwegstrecken in ihren Zuständigkeiten zu beheben und sich dabei an die zeitlichen Rahmenvorgaben (kurz-, mittel- oder langfristig) zu halten? Wer ist diesfalls in welchem Umfang in der Pflicht zur Kostenübernahme?

5.
Welches sind die schon abschätzbaren finanziellen Auswirkungen der Mängelbehebung für den Kanton, für Gemeinden und allenfalls für Dritte? Zu Lasten welcher Konti gehen die Mängelbehebungsaufwendungen, welche durch den Kanton zu finanzieren sind?

6.
Da eine laufende Aktualisierung festgestellter Mängel am Radwegnetz vermutlich effizienter als die Neuerstellung eines umfassenden Mängelberichtes ist, müsste der vorliegende Mängelbericht öffentlich und somit der Ergänzung/Nachführung durch Gemeinden, Organisationen oder Private zugänglich sein. Wann wird der oben genannte Mängelbericht veröffentlicht bzw. wann wird die IG Velo ermächtigt, den von ihr im Auftrag des Kantons erstellten Bericht Dritten zugänglich zu machen?

7.
Wird der Mängelbericht laufend aktualisiert? Wenn „ja“ bitten wir um genaue Erörterung der entsprechenden Verfahren und der koordinierenden Stelle, wenn „nein“ bitten wir um Begründung warum dies unterbleibt.

< nach oben
space