Anfrage von Roland Munz (SP, Zürich) und André Bürgi (SP,
Bülach) betreffend Mängel am Radwegnetz
Gemäss Antwort der Regierung auf die Anfrage 194/2005 wurde das
gesamte Radwegnetz im Kanton durch die IG Velo Zürich im Auftrag
des Kantons Zürich abgefahren und auf Schwachstellen hin überprüft.
Ein daraus resultierender Mängelbericht liege vor und die darin
enthaltenen Mängel würden kurz-, mittel bzw. langfristig behoben.
In diesem Zusammenhang stellen sich eine Reihe von Fragen, um deren Beantwortung
wir die Regierung bitten.
1.
Welche Mängel wurden im oben erwähnten, vorliegenden Mängelbericht
rapportiert? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung aller in obgenanntem
Mängelbericht festgestellten Mängel auf dem kantonalen Radwegnetz.
Der Auflistung sei mindestens zu entnehmen: Der festgestellte Mangel,
in wessen Zuständigkeit die Beseitigung des Mangels fällt,
mit welcher Massnahme der Mangel behoben werden kann, ob der Mangel kurz-,
mittel oder langfristig zur Korrektur klassiert ist, sowie weitere im
Mängelbericht gemachte Feststellungen.
2.
Welche festgestellten Mängel
sind inzwischen behoben worden und gibt es gemeldete Mängel von
deren Beseitigung allenfalls abgesehen wird (diesfalls bitten wir um
Angabe des Grundes)?
3.
Was heisst „kurz-, mittel- oder langfristig“ im
Bezug auf konkrete Jahrzahlen?
4.
Das kantonale Radwegnetz umfasst auch
Wegstrecken, die in der Zuständigkeit von Gemeinden oder Privaten
liegen. Wie stehen die betroffenen Gemeinden und Privaten in der Pflicht
oder wie gedenkt die Regierung diese in die Pflicht zu nehmen, die Mängel
auf Radwegstrecken in ihren Zuständigkeiten zu beheben und sich
dabei an die zeitlichen Rahmenvorgaben (kurz-, mittel- oder langfristig)
zu halten? Wer ist diesfalls in welchem Umfang in der Pflicht zur Kostenübernahme?
5.
Welches
sind die schon abschätzbaren finanziellen Auswirkungen der Mängelbehebung
für den Kanton, für Gemeinden und allenfalls für Dritte?
Zu Lasten welcher Konti gehen die Mängelbehebungsaufwendungen, welche
durch den Kanton zu finanzieren sind?
6.
Da eine laufende Aktualisierung
festgestellter Mängel am Radwegnetz vermutlich effizienter als die
Neuerstellung eines umfassenden Mängelberichtes ist, müsste
der vorliegende Mängelbericht öffentlich und somit der Ergänzung/Nachführung
durch Gemeinden, Organisationen oder Private zugänglich sein. Wann
wird der oben genannte Mängelbericht veröffentlicht bzw. wann
wird die IG Velo ermächtigt, den von ihr im Auftrag des Kantons
erstellten Bericht Dritten zugänglich zu machen?
7.
Wird der Mängelbericht
laufend aktualisiert? Wenn „ja“ bitten wir um genaue Erörterung
der entsprechenden Verfahren und der koordinierenden Stelle, wenn „nein“ bitten
wir um Begründung warum dies unterbleibt.
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