![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Interpellation betreffend Förderung des Fuss-
und
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Welchen Stellenwert misst der Regierungsrat dem Fuss- und Veloverkehr bei und mit welchen Massnahmen gedenkt er, diesen im Allgemeinen zu fördern? 2. Wie weit sind die Arbeiten an den Agglomerationsprogrammen im Kanton
bzw. in 3. Existieren konzeptionelle Überlegungen zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs, so wie es der Bund für Agglomerationsprogramme vorsieht? 4. Wie hoch schätzt der RR das Potenzial der Verlagerung vom MIV
zum Fuss- und Veloverkehr 5. Kennt der Regierungsrat den Verkehrsanteil des Fuss– und Veloverkehrs in seinen Städten und Agglomerationen? 6. Mit welchen konkreten infrastrukturellen Massnahmen wie z.B. Veloabstellplätzen, Fuss– und Velowegen oder der Anbindung ans öffentliche Netz gedenkt der Regierungsrat den Fuss- und Veloverkehr im Besonderen im Rahmen der Agglomerationsprogramme zu fördern? 7. Mit welchen weiteren, nicht infrastrukturellen Massnahmen wie z.B. Kommunikationsmassnahmen, Anreizsysteme, Aktionen gedenkt der Regierungsrat in der Bevölkerung die Sensibilität für den Fuss- und Veloverkehr zu stärken und ein Umdenken zu fördern? 8. Wie unterstützt der Regierungsrat die Gemeinden betreffend Konzeptionierung und Umsetzung zusammenhängender Velowegnetze? 9. Wie sieht die langfristige Strategie des Regierungsrats in Bezug auf die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs im Rahmen der Agglomerationsprogramme aus? 10. Wie viele Stellen (Stellenprozente) und Geldmittel sind im Kanton zur Zeit für die Bearbeitung der Anliegen des Fuss- und Veloverkehrs vorhanden? 11. Ist der Regierungsrat bereit,
die für Massnahmen zur Stärkung
des Fuss- und Veloverkehrs 12. Welche zusätzlichen personellen und finanziellen Mittel sind für diese Stärkung vorgesehen? 13. Welche strukturellen und institutionellen Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um innerhalb der Trägerschaften, die für die Planung der Agglomerationsprogramme zuständig sind, zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs Einfluss zu nehmen?
|