von André Bürgi (SP, Bülach), Roland Munz
(SP, Zürich)
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Der Regierungsrat wird verpflichtet, eine Gesetzesvorlage zur Änderung
des
Strassengesetzes Paragraph 28.2 vorzulegen, die neu jährlich mindestens
20 Millionen
Franken (Indexstand Dezember 1986 wie bisher) zur Verwirklichung des
Radwegnetzes
einstellt.
Begründung:
Das vorhandene Radwegnetz im Kanton Zürich deckt das Bedürfnis
der Bevölkerung
bei weitem nicht ab.
Velo- und Fussverkehr als umweltfreundlichste und siedlungsverträglichste
Arten der
Fortbewegung sind auf regionaler und lokaler Ebene besondere Priorität
einzuräumen.
Velo- und Fussverkehr sind sowohl betreffend ihrer Zubringerfunktion
zum öffentlichen
Verkehr wie auch als eigenständige Fortbewegungsmittel für
kurze und mittlere
Distanzen zu fördern.
Gut ausgebaute Netze für Velo- und Fussverkehr verbessern die Sicherheit
aller
Verkehrsteilnehmenden.
Das Verhältnis für die Ausgaben für den Ausbau des Velo-
und Fusswegnetzes im
Kanton Zürich gegenüber den Investitionen für den MIV
und den ÖV muss verbessert
werden.
Den Absichten des Agglomerationsprogrammes des Bundes ist Rechnung zu
tragen
und die kantonalen Investitionen sind zu erhöhen.
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