Zur Revision des Verkehrs-Richtplanes,
Kapitel "Fuss- und Veloverkehr"
Ratsvotum von Roland Munz vom 30.1.2007

Wer einen guten Braten macht, hat auch ein gutes Herz. (Wilhelm Busch (1832-1908))

In der Gesamtverkehrskonzeption des Regierungsrates ist dem FVV ein eigenes Kapitel gewidmet. Damit bestätigt der Regierungsrat den vom Bund vorgespurte Trend, der auch in den Agglomerationsprogrammen Umsetzung fand: Der FVV ist gleichwertige Verkehrsform wie der MIV und wie der ÖV. Vermutlich sogar wichtiger als die Parkierung.

Fuss- und Radwege sind attraktiv, direkt, behindertengerecht und vertrauenserweckend zu gestalten. Dabei sind nicht bloss attraktive Radwege für den Freizeitverkehr, sondern ebenso direkte Routen für den Alltagsverkehr per Rad realisiert zu werden. Für Radfahrende sind zudem durchdachte Parkierungsanlagen einzurichten. Im Besonderen an Knoten des öffentlichen Personenverkehrs sind gut ausgebaute Parkierungsanlagen zu erstellen.

Dieses Kapitel ist auf unseren Antrag hin geschaffen worden.

Es ist trotzdem überhaupt nicht ein Links-Fundamentalistisches Kapitel. Verglichen mit dem bürgerlichen Strassenbauwunschkonzert hält dieses Kapitel durchaus Mass. Es definiert akzeptable Ziele und schlägt taugliche Massnahmen zu deren Erreichung auf.

Werden die in diesem Kapitel gesetzten Ziele auf allen Stufen durch wirksame Massnahmen angegangen, kann die Grundlage unterstützt werden, dass immer mehr Menschen zu Fuss oder mit dem Fahrrad verkehren. Das ist gesund und volkswirtschaftlich sinnvoll.

Die Anträge 166 bis 170 der SVP auf Verwässerung des neuen Kapitels 4.3a sind allesamt abzulehnen. Abgeschwächte „Kann“-Bestimmungen führen nicht zu den angestrebten Zielen auch der Gesamtverkehrskonzeption und einer möglichen Aufwertung von Aussenräumen.

Bezüglich der Eigentumsbeschränkungsaussage von gegenüber schliese ich mich voll und ganz Gerhard Fischer an.

Im Antrag 165 werden ein paar beliebig ausgewählte Selbstverständlichkeiten festgestellt. Die Formulierung der SVP könnte als Präambel durchaus nett sein. Als Zieldefinition taugt sie aber schlich nicht. Lesen Sie bitte den Antrag, er definiert kein einziges Ziel.

Obwohl auch sie in der Kommission über die neue Terminologie von Fachpersonen aufgeklärt worden ist, fällt die SVP in ihrem Antrag in die längst von Bund und moderner Fachsprache überholte Bezeichnung „Langsamverkehr“ zurück, der so gar nicht mehr gebräuchlich ist, da alle ausser der SVP heute erkannt haben, dass die Kategorisierung nach vermuteter Verkehrsgeschwindigkeit heute nichts mehr taugt. Genau so wenig wie die Anträge der SVP.

Haben wir ein gutes Herz. Machen wir ein geniessbares Kapitel nicht schlecht und lehnen wir darum alle Anträge der SVP ab.