Anfrage
von Roland Munz (SP, Zürich)
betreffend Menschenrechte für Schwule und Lesben

In der Schweiz können gleichgeschlechtliche Beziehungen weitgehend ohne negative Konsequenzen seitens des Staates gelebt werden. In vielen anderen Ländern werden gleichgeschlechtliche Beziehungen auch heute noch unterdrückt. Verfolgung, Verhaftung, Folter bis hin zu Todesurteilen sind dort die gewaltsame Antwort von Staat und Gesellschaft auf diese Lebensform.
Kürzlich sind etwa im Iran zwei Männer wegen ihrer homosexuellen Beziehung zum Tode durch den Strang verurteilt und öffentlich hingerichtet worden.
Unlängst wurden in Saudi Arabien 35 Männer wegen angeblicher Homosexualität zu schweren Prügelstrafen verurteilt.
In Kameruns Hauptstadt Yaunde wurden eben erst 15 schwule Männer und zwei lesbische Frauen festgenommen weil sie sich in einer angeblich schwul-lesbischen Bar aufgehalten hatten; sie stehen unter entsprechender Anklage und ihnen drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Zwei schwulen Männern droht zur Zeit in Lagos, Nigeria, die Todesstrafe durch Steinigung, da sie unter Anklage stehen gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr praktiziert zu haben.
Weiter Beispiele liessen sich anfügen.
Noch immer ist in etlichen Staaten Homosexualität oder homosexuelles Handeln strafbar, in neun Staaten gar mit dem Tode bedroht.

Dies wirft Fragen auf, um deren Beantwortung ich die Regierung ersuche.

1.
Teilt die Regierung die Ansicht, dass die Menschenrechte von Schwulen und Lesben in vielen Ländern, und dies teilweise in sehr schwerwiegender Weise, verletzt werden?

2.
Anerkennt die Regierung, dass schwule und lesbische Ausländer und Ausländerinnen mit Herkunft aus einem Land in welchem ihre sexuelle Orientierung unter Strafe steht, bei der Rückkehr in ihre Heimat mit Verfolgung rechnen müssen?

3.
Ist die Regierung bereit auf die Ausschaffung homosexueller Asylbewerbender in Staaten wo Homosexualität oder homosexuelles Handeln strafbar ist, zu verzichten? Wenn „nein“, warum nicht?

4.
Ist die Regierung bereit auf die Ausschaffung homosexueller Asylbewerbender in Staaten wo Homosexualität oder homosexuelles Handeln mit dem Tode bedroht ist, zu verzichten? Wenn „nein“, warum nicht?

5.
Ist die Zürcher Regierung bereit beim Bund und im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit , zum Beispiel innerhalb der Polizeidirektorenkonferenz, bei den anderen Kantonen dahin gehend einzuwirken, dass auch diese auf die Ausschaffung homosexueller Asylbewerbender in Staaten wo Homosexualität oder homosexuelles Handeln strafbar ist, verzichten? Wenn „nein“, warum nicht?

Zürich, 5. September 2005
Roland Munz

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