Anfrage
von Roland Munz (SP, Zürich)
betreffend Menschenrechte für Schwule und Lesben
In der Schweiz können gleichgeschlechtliche Beziehungen weitgehend
ohne negative Konsequenzen seitens des Staates gelebt werden. In vielen
anderen Ländern werden gleichgeschlechtliche Beziehungen auch heute
noch unterdrückt. Verfolgung, Verhaftung, Folter bis hin zu Todesurteilen
sind dort die gewaltsame Antwort von Staat und Gesellschaft auf diese
Lebensform.
Kürzlich sind etwa im Iran zwei Männer wegen ihrer homosexuellen
Beziehung zum Tode durch den Strang verurteilt und öffentlich hingerichtet
worden.
Unlängst wurden in Saudi Arabien 35 Männer wegen angeblicher
Homosexualität zu schweren Prügelstrafen verurteilt.
In Kameruns Hauptstadt Yaunde wurden eben erst 15 schwule Männer
und zwei lesbische Frauen festgenommen weil sie sich in einer angeblich
schwul-lesbischen Bar aufgehalten hatten; sie stehen unter entsprechender
Anklage und ihnen drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Zwei schwulen Männern droht zur Zeit in Lagos, Nigeria, die Todesstrafe
durch Steinigung, da sie unter Anklage stehen gleichgeschlechtlichen
Geschlechtsverkehr praktiziert zu haben.
Weiter Beispiele liessen sich anfügen.
Noch immer ist in etlichen Staaten Homosexualität oder homosexuelles
Handeln strafbar, in neun Staaten gar mit dem Tode bedroht.
Dies wirft Fragen auf, um deren Beantwortung ich die Regierung ersuche.
1.
Teilt die Regierung die Ansicht, dass die Menschenrechte von Schwulen
und Lesben in vielen Ländern, und dies teilweise in sehr schwerwiegender
Weise, verletzt werden?
2.
Anerkennt die Regierung, dass schwule und lesbische Ausländer
und Ausländerinnen mit Herkunft aus einem Land in welchem ihre sexuelle
Orientierung unter Strafe steht, bei der Rückkehr in ihre Heimat
mit Verfolgung rechnen müssen?
3.
Ist die Regierung bereit auf die Ausschaffung homosexueller Asylbewerbender
in Staaten wo Homosexualität oder homosexuelles Handeln strafbar
ist, zu verzichten? Wenn „nein“, warum nicht?
4.
Ist die Regierung bereit auf die Ausschaffung homosexueller Asylbewerbender
in Staaten wo Homosexualität oder homosexuelles Handeln mit dem
Tode bedroht ist, zu verzichten? Wenn „nein“, warum nicht?
5.
Ist die Zürcher Regierung bereit beim Bund und im Rahmen der
interkantonalen Zusammenarbeit , zum Beispiel innerhalb der Polizeidirektorenkonferenz,
bei den anderen Kantonen dahin gehend einzuwirken, dass auch diese auf
die Ausschaffung homosexueller Asylbewerbender in Staaten wo Homosexualität
oder homosexuelles Handeln strafbar ist, verzichten? Wenn „nein“,
warum nicht?
Zürich, 5. September 2005
Roland Munz
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