Ratsvotum zur Vorlage 4150a,
Liegenschaftenhandel mit der Stadt Zürich

Geschätzte Anwesende,

Lassen Sie mich zunächst ganz kurz einen Blick zurück werfen und den Grund beleuchten, weshalb es überhaupt zum vorliegenden Geschäft gekommen ist.
Seit sechs Jahren wird die ehemals städtische Hochschule für Gestaltung und Kunst vom Kanton als Fachhochschule betrieben. Noch heute befindet sich dieses Institut in den nach wie vor städtischen Räumlichkeiten, welche seither vom Kanton gemietet werden.
In unmittelbarer Umgebung der HGKZ befinden sich weitere kantonale Berufsschulen, teilweise ebenfalls in städtischen Bauten eingemietet. Die Berufsschulen haben bereits Bedarf angemeldet an zusätzlichen Räumen. Kantonale Bildungsinstitute werden also auf lange Sicht hin in dieser Region einen grossen Teil der Bauten belegen, sei es in den bestehenden Gebäuden oder in zur gegebenen Zeit dann zu diskutierenden Ersatzbauten.

Wenn auch verschiedene Szenarien angedacht wurden, wonach die HGKZ verlegt werden könnte. bleibt die sie vorerst in ihren angestammten Räumen. Auch bei einem Umzug der Hochschule würde das Museum für Gestaltung am heutigen Standort verbleiben. Sollten dereinst allenfalls HGKZ-Schulraum frei werden, würde damit dem steigenden Bedarf der Berufsschulen zumindest teilweise begegnet werden können.

Sie sehen also, man muss eine Strategie festlegen, wie die schon existierende Bildungsmeile am sinnvollsten ausgestaltet werden kann.

Die SP hat an eine „Strategie Bildungsmeile“ einige ganz klare Erwartungen:
spacer1.Wir erwarten eine quartierverträgliche Durchmischung.
spacer2.Wir verlangen, dass - wo immer möglich - Synergien genutzt werden.
spacer3.Wir erwarten finanzielle Einsparungen.
spacer4.Wir versprechen uns bessere Arbeitsbedingungen für Lernende und für Lehrende.
spacer5.Wir sind uns bewusst, dass eine Rückweisung oder die Ablehnung dieses Geschäftes für den Kanton Zürich zu massiven Mehrkosten führen würde.
Ich werde kurz auf diese hauptsächlichen Punkte eingehen:

1. Wir erwarten eine quartierverträgliche Durchmischung.
Künftig soll der Kanton im gesamten Geviert zwischen Sihl, Limmatstrasse und Kornhausbrücke einzige Eigentümerin sein. Der Kanton kann in Zukunft viel weiträumiger denken und planen als wenn er auf einzelne Parzellen beschränkt ist. Die heutige Situation wo für die Berufsschulen einzelne Häuser nach Verfügbarkeit zugemietet werden müssen, ist nicht befriedigend. Es besteht ein Flickwerk unterschiedlichster zum Teil nicht optimal für Schulzwecke geeigneter Bildungsbauten. Dies ist zum Einen nicht optimal für die Schulen selber, es ist aber insbesondere nicht ideal für das Quartier. Der Zürcher Stadtkreis 5 ist ein ohnehin schon schwer belastetes Quartier. Eine städtebauliche Aufwertung täte Not.
Der Kanton als Alleineigentümer der Liegenschaften innerhalb der angestrebten Berufsbildungsmeile wird in der Pflicht stehen, für eine nachhaltige Planung in diesem Gebiet besorgt zu sein. Wir fordern vom Kanton Zürich eine dahin gehende Eigentümerstrategie, die der heute schon teilweise bestehenden Monokultur an Bildungsbauten entgegen wirkt. Berufsschülerinnen und Berufsschüler brauchen beispielsweise Cafeterien, Papeterien, Bibliotheken, Kulturräume und ähnliches mehr. Diese gehören in die Berufsschulmeile und sie müssen auch ausserhalb der Schulzeiten der Quartierbevölkerung zur Verfügung stehen. Schulnahe Gewerbebetriebe und Kultureinrichtungen die auch von der Bevölkerung genutzt werden, dienen sowohl dem Gewerbe, wie auch der Belebung des Quartieres.

2. Wir verlangen, dass Synergien genutz werden.
Räumlich nahe Berufsschulen können zahlreiche Aufgaben und verschiedene Räume gemeinsam nutzen, die jede einzelne Schule ansonsten einzeln zu unterhalten hätte. Zu denken ist, um nur ein paar wenige Beispiele heraus zu greifen, an Gruppenarbeitsräume, an Mensen oder an Kopierzentralen. Dank der so nutzbaren Synergien wird Raum und Geld frei, das andersweitig benötigt oder aber eingespart werden kann.
Diesbezüglich erkennen wir – drittens – ein künftig realisierbares Sparpotenzial.

4. Wie versprechen uns bessere Arbeitsbedingungen
Als Hauseigentümer kann der Kanton das Raumprogramm der bestehenden oder künftig allenfalls zu realisierenden überbauungen viel besser auf die Bedürfnisse der Nutzenden anpassen wie wenn er Liegenschaften mieten muss. Bessere Arbeitsbedingungen werden aber nicht nur dank der möglichen besser angepassten Arbeitsräume entstehen. Eine gut durchmischte Bildungsmeile mit Sozial- und Kulturraum schafft auch eine angenehmere, stimulierende Umgebung. Wir alle wissen aus eigener Erfahrung, dass das Arbeitsumfeld grossen Einfluss auf den Arbeitserfolg hat. Stellen Sie sich doch einmal die Produktivität dieses Rates vor, würden in diesem Tagungssaal zeitgemässe Einrichtungen bestehen!

5. Wir sind uns bewusst, dass die Ablehnung oder schon die Rückweisung dieser Vorlage schwere finanzielle Folgen hätte.
Heute bezahlt der Kanton der Stadt für die betroffenen Liegenschaften Mietzinse von gut 4 Millionen Franken, was weit unter der Marktüblichkeit liegt. Uns ist klar, dass die Stadt die Mietzinse nur im Hinblick auf das hier diskutierte Geschäft bislang nicht angepasst hat. Mehrfach ist uns versichert worden, dass die dem Markt angepassten Mietzinse rund 2 Millionen Franken höher sein werden. Dies ist in der Kommission von keiner Seite in Frage gestellt worden.

Wer also diese Vorlage bekämpft, muss schon sehr gewichtige Gründe ins Feld führen können, um diese jährlichen Mietzins-Mehrkosten von 2 Millonen und die Aufwendungen für neue Verhandlungen auf Seiten der Stadt und des Kantones rechtfertigen zu können. Solche Gründe lassen sich in der Begründung des Minderheitsantrages auf Rückweisung auch bei wohlwollendster Prüfung nicht ausmachen.
Die angesprochene vor wenigen Jahren sanierte Liegenschaft Ausstellungsstrasse 88 würde erst nach 2010 vom Kanton belegt, wenn die Stadt ohnehin vor hat, das Sozialzentrum zu verlagern. Darum hat auch die Stadt schon vor einem Jahr dem Liegenschaftenabtausch zustimmen können. Dass dem Kanton Kosten von 2 Millionen erwachsen sollen wegen der dannzumaligen Umnutzung der Büroräume in Schulraum ist schlicht falsch. Weder gibt es fundierte Zahlen, dass eine solche Umnutzung den erwähnten Betrag ausmachen würde, noch ist überhaupt vorgesehen, in dieser Liegenschaft Schulraum einzurichten. In der Ausstellungsstrasse 88 soll im Gegenteil die Verwaltung der Berufsschulen einquartiert werden, was in den bestehenden modernen Büroräumen ohne grosse Umbauarbeiten möglich ist.

Könnte die Liegenschaft Ausstellungsstrasse 88 nicht auch übernommen werden, müsste die Stadt wegen dem Bau der angrenzenden Berufsschule für das Näherbaurecht mit rund 500'000 Franken entschädigt werden. Als Stadtzürcher wüsste ich diese Zuwendung an die Stadtkasse durchaus zu schätzen. Dennoch sträubt sich unser Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Kantonsfinanzen dagegen, diese Entschädigung entrichten zu müssen, wenn sie nicht wirklich notwendig ist.

Der Minderheitsantrag ist schlicht und einfach sachlich falsch in der Begründung und er würde dem Kanton höhere Mietkosten und Abgeltungskosten für das Näherbaurecht aufbürden.
Wir haben die Vermutung, dass man einfach grundsätzlich eine Abneigung gegen die mehrheitlich nicht immer SVP-treue Stadtregierung hat und darum nicht mit der Stadt Geschäften möchte, dass man darum eine Begründung erfinden musste um das Geschäft bekämpfen zu können.

Fazit
Die negativen Folgen bei einer Ablehnung wären gross. Bei einer Annahme der Vorlage würde dem Kanton die Möglichkeit gegeben durch die Nutzung von Synergien Raum und Geld einzusparen beziehungsweise so einzusetzen, dass die Bevölkerung profitieren könnte.
Namens der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen darum dem Geschäft mit der gleichen Freude zuzustimmen wie ich es kann. Der nicht substanzierte Minderheitsantrag ist nicht weiter der Rede wert und abzulehnen.

Roland Munz (SP Zürich, 13.12.2004)

< nach oben
space