Ratsvotum
zur Vorlage 4150a,
Liegenschaftenhandel mit der Stadt Zürich
Geschätzte
Anwesende,
Lassen Sie mich zunächst ganz kurz einen Blick zurück werfen
und den Grund beleuchten, weshalb es überhaupt zum vorliegenden
Geschäft gekommen ist.
Seit sechs Jahren wird die ehemals städtische Hochschule für
Gestaltung und Kunst vom Kanton als Fachhochschule betrieben. Noch heute
befindet sich dieses Institut in den nach wie vor städtischen Räumlichkeiten,
welche seither vom Kanton gemietet werden.
In unmittelbarer Umgebung der HGKZ befinden sich weitere kantonale Berufsschulen,
teilweise ebenfalls in städtischen Bauten eingemietet. Die Berufsschulen
haben bereits Bedarf angemeldet an zusätzlichen Räumen. Kantonale
Bildungsinstitute werden also auf lange Sicht hin in dieser Region einen
grossen Teil der Bauten belegen, sei es in den bestehenden Gebäuden
oder in zur gegebenen Zeit dann zu diskutierenden Ersatzbauten.
Wenn auch verschiedene Szenarien angedacht wurden, wonach die HGKZ verlegt
werden könnte. bleibt die sie vorerst in ihren angestammten Räumen.
Auch bei einem Umzug der Hochschule würde das Museum für Gestaltung
am heutigen Standort verbleiben. Sollten dereinst allenfalls HGKZ-Schulraum
frei werden, würde damit dem steigenden Bedarf der Berufsschulen
zumindest teilweise begegnet werden können.
Sie sehen also, man muss eine Strategie festlegen, wie die schon existierende
Bildungsmeile am sinnvollsten ausgestaltet werden kann.
Die SP hat an eine „Strategie Bildungsmeile“ einige ganz
klare Erwartungen:
1.Wir erwarten eine quartierverträgliche Durchmischung.
2.Wir verlangen, dass - wo immer möglich - Synergien genutzt werden.
3.Wir erwarten finanzielle Einsparungen.
4.Wir versprechen uns bessere Arbeitsbedingungen für Lernende und
für Lehrende.
5.Wir sind uns bewusst, dass eine Rückweisung oder die Ablehnung
dieses Geschäftes für den Kanton Zürich zu massiven Mehrkosten
führen würde.
Ich werde kurz auf diese hauptsächlichen Punkte eingehen:
1. Wir erwarten eine quartierverträgliche Durchmischung.
Künftig soll der Kanton im gesamten Geviert zwischen Sihl, Limmatstrasse
und Kornhausbrücke einzige Eigentümerin sein. Der Kanton kann
in Zukunft viel weiträumiger denken und planen als wenn er auf einzelne
Parzellen beschränkt ist. Die heutige Situation wo für die
Berufsschulen einzelne Häuser nach Verfügbarkeit zugemietet
werden müssen, ist nicht befriedigend. Es besteht ein Flickwerk
unterschiedlichster zum Teil nicht optimal für Schulzwecke geeigneter
Bildungsbauten. Dies ist zum Einen nicht optimal für die Schulen
selber, es ist aber insbesondere nicht ideal für das Quartier. Der
Zürcher Stadtkreis 5 ist ein ohnehin schon schwer belastetes Quartier.
Eine städtebauliche Aufwertung täte Not.
Der Kanton als Alleineigentümer der Liegenschaften innerhalb der
angestrebten Berufsbildungsmeile wird in der Pflicht stehen, für
eine nachhaltige Planung in diesem Gebiet besorgt zu sein. Wir fordern
vom Kanton Zürich eine dahin gehende Eigentümerstrategie, die
der heute schon teilweise bestehenden Monokultur an Bildungsbauten entgegen
wirkt. Berufsschülerinnen und Berufsschüler brauchen beispielsweise
Cafeterien, Papeterien, Bibliotheken, Kulturräume und ähnliches
mehr. Diese gehören in die Berufsschulmeile und sie müssen
auch ausserhalb der Schulzeiten der Quartierbevölkerung zur Verfügung
stehen. Schulnahe Gewerbebetriebe und Kultureinrichtungen die auch von
der Bevölkerung genutzt werden, dienen sowohl dem Gewerbe, wie auch
der Belebung des Quartieres.
2. Wir verlangen, dass Synergien genutz
werden.
Räumlich nahe Berufsschulen können zahlreiche Aufgaben und
verschiedene Räume gemeinsam nutzen, die jede einzelne Schule ansonsten
einzeln zu unterhalten hätte. Zu denken ist, um nur ein paar wenige
Beispiele heraus zu greifen, an Gruppenarbeitsräume, an Mensen oder
an Kopierzentralen. Dank der so nutzbaren Synergien wird Raum und Geld
frei, das andersweitig benötigt oder aber eingespart werden kann.
Diesbezüglich erkennen wir – drittens – ein künftig
realisierbares Sparpotenzial.
4. Wie versprechen uns bessere Arbeitsbedingungen
Als Hauseigentümer kann der Kanton das Raumprogramm der bestehenden
oder künftig allenfalls zu realisierenden überbauungen viel
besser auf die Bedürfnisse der Nutzenden anpassen wie wenn er Liegenschaften
mieten muss. Bessere Arbeitsbedingungen werden aber nicht nur dank der
möglichen besser angepassten Arbeitsräume entstehen. Eine gut
durchmischte Bildungsmeile mit Sozial- und Kulturraum schafft auch eine
angenehmere, stimulierende Umgebung. Wir alle wissen aus eigener Erfahrung,
dass das Arbeitsumfeld grossen Einfluss auf den Arbeitserfolg hat. Stellen
Sie sich doch einmal die Produktivität dieses Rates vor, würden
in diesem Tagungssaal zeitgemässe Einrichtungen bestehen!
5. Wir sind uns bewusst, dass die Ablehnung oder schon die Rückweisung
dieser Vorlage schwere finanzielle Folgen hätte.
Heute bezahlt der Kanton der Stadt für die betroffenen Liegenschaften
Mietzinse von gut 4 Millionen Franken, was weit unter der Marktüblichkeit
liegt. Uns ist klar, dass die Stadt die Mietzinse nur im Hinblick auf
das hier diskutierte Geschäft bislang nicht angepasst hat. Mehrfach
ist uns versichert worden, dass die dem Markt angepassten Mietzinse rund
2 Millionen Franken höher sein werden. Dies ist in der Kommission
von keiner Seite in Frage gestellt worden.
Wer also diese Vorlage bekämpft, muss schon sehr gewichtige Gründe
ins Feld führen können, um diese jährlichen Mietzins-Mehrkosten
von 2 Millonen und die Aufwendungen für neue Verhandlungen auf Seiten
der Stadt und des Kantones rechtfertigen zu können. Solche Gründe
lassen sich in der Begründung des Minderheitsantrages auf Rückweisung
auch bei wohlwollendster Prüfung nicht ausmachen.
Die angesprochene vor wenigen Jahren sanierte Liegenschaft Ausstellungsstrasse
88 würde erst nach 2010 vom Kanton belegt, wenn die Stadt ohnehin
vor hat, das Sozialzentrum zu verlagern. Darum hat auch die Stadt schon
vor einem Jahr dem Liegenschaftenabtausch zustimmen können. Dass
dem Kanton Kosten von 2 Millionen erwachsen sollen wegen der dannzumaligen
Umnutzung der Büroräume in Schulraum ist schlicht falsch. Weder
gibt es fundierte Zahlen, dass eine solche Umnutzung den erwähnten
Betrag ausmachen würde, noch ist überhaupt vorgesehen, in dieser
Liegenschaft Schulraum einzurichten. In der Ausstellungsstrasse 88 soll
im Gegenteil die Verwaltung der Berufsschulen einquartiert werden, was
in den bestehenden modernen Büroräumen ohne grosse Umbauarbeiten
möglich ist.
Könnte die Liegenschaft Ausstellungsstrasse 88 nicht auch übernommen
werden, müsste die Stadt wegen dem Bau der angrenzenden Berufsschule
für das Näherbaurecht mit rund 500'000 Franken entschädigt
werden. Als Stadtzürcher wüsste ich diese Zuwendung an die
Stadtkasse durchaus zu schätzen. Dennoch sträubt sich unser
Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Kantonsfinanzen dagegen,
diese Entschädigung entrichten zu müssen, wenn sie nicht wirklich
notwendig ist.
Der Minderheitsantrag ist schlicht und einfach sachlich falsch in der
Begründung und er würde dem Kanton höhere Mietkosten und
Abgeltungskosten für das Näherbaurecht aufbürden.
Wir haben die Vermutung, dass man einfach grundsätzlich eine Abneigung
gegen die mehrheitlich nicht immer SVP-treue Stadtregierung hat und darum
nicht mit der Stadt Geschäften möchte, dass man darum eine
Begründung erfinden musste um das Geschäft bekämpfen zu
können.
Fazit
Die negativen Folgen bei einer Ablehnung wären gross. Bei einer
Annahme der Vorlage würde dem Kanton die Möglichkeit gegeben
durch die Nutzung von Synergien Raum und Geld einzusparen beziehungsweise
so einzusetzen, dass die Bevölkerung profitieren könnte.
Namens der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen darum dem Geschäft mit
der gleichen Freude zuzustimmen wie ich es kann. Der nicht substanzierte
Minderheitsantrag ist nicht weiter der Rede wert und abzulehnen.
Roland Munz (SP Zürich, 13.12.2004)
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