Motion
von Roland Munz (SP, Zürich), Eva Torp (SP, Hedingen)
und Peter Weber (Grüne, Wald) vom 1.11.2004
betreffend Zulässigkeit autofreier Siedlungen
Der Regierungsrat wird aufgefordert im Planungs- und Baugesetz (PBG)
klare rechtliche Grundlagen zu schaffen, so dass die Gemeinden die
Kompetenzen erhalten bei Neuerstellung oder Umbau von Bauten oder Anlagen
die Erstellung von Fahrzeugabstellplätzen und Garagen zu untersagen
oder einzuschränken, sowie Bauprojekte für autofreie Siedlungen
ohne beziehungsweise mit nur geringem Parkplatzbedarf zu genehmigen.
Begründung:
Heute schreibt das Planungs- und Baugesetz (PBG) eine Erstellungspflicht
für Motorfahrzeugabstellplätze vor. Weder private Bauherrschaften
noch Gemeinden haben die Möglichkeit, Wohnüberbauungen für
Menschen ohne eigenes Motorfahrzeug zu erstellen mit hierfür reduzierter
Anzahl Parkplätze. Dies ist ein Eingriff in die Freiheit des bauwilligen
Grundeigentümers, welcher heute angesichts der vielerorts hervorragenden
Anbindung an den öffentlichen Verkehr und unter Berücksichtigung
der sich stetig ausweitenden Car-Sharing-Angebote nicht mehr allerorts
gerechtfertigt ist.
Sofern eine Bauherrschaft eine Siedlung mit reduzierter Anzahl Fahrzeugabstellplätzen
realisieren möchte und auch die Gemeinde diesem Vorhaben unter Berücksichtigung
aller standortrelevanten Faktoren positiv gegenüber steht, so soll
dies auch auf Grund kantonaler Bestimmungen möglich werden.
Mit der vorliegenden Motion wird verlangt die Grundlagen zu einer weiteren
zeitgemässen Siedlungsform, bei entsprechender Festsetzung auf Gemeindeebene,
zu schaffen.
Bauherrschaften und Gemeinden sollen die Chance bekommen, gezielter
auf verändernde Bedürfnisse eingehen zu können.
Auch nach Annahme dieser Motion wird nie ohne Parkplätze gebaut
werden. Auch so genannte autofreie Siedlungen haben eine angemessene
Anzahl Abstellplätze aufzuweisen zum Beispiel für Besuchende,
Warenumschlag, Car-Sharing-Standorte sowie Bewohnerinnen und Bewohner,
welche zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise auf Grund einer
Behinderung einmal auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sein werden.
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