Motion
von Roland Munz (SP, Zürich), Eva Torp (SP, Hedingen)
und Peter Weber (Grüne, Wald) vom 1.11.2004
betreffend Zulässigkeit autofreier Siedlungen

Der Regierungsrat wird aufgefordert im Planungs- und Baugesetz (PBG) klare rechtliche Grundlagen zu schaffen, so dass die Gemeinden die Kompetenzen erhalten bei Neuerstellung oder Umbau von Bauten oder Anlagen die Erstellung von Fahrzeugabstellplätzen und Garagen zu untersagen oder einzuschränken, sowie Bauprojekte für autofreie Siedlungen ohne beziehungsweise mit nur geringem Parkplatzbedarf zu genehmigen.

Begründung:

Heute schreibt das Planungs- und Baugesetz (PBG) eine Erstellungspflicht für Motorfahrzeugabstellplätze vor. Weder private Bauherrschaften noch Gemeinden haben die Möglichkeit, Wohnüberbauungen für Menschen ohne eigenes Motorfahrzeug zu erstellen mit hierfür reduzierter Anzahl Parkplätze. Dies ist ein Eingriff in die Freiheit des bauwilligen Grundeigentümers, welcher heute angesichts der vielerorts hervorragenden Anbindung an den öffentlichen Verkehr und unter Berücksichtigung der sich stetig ausweitenden Car-Sharing-Angebote nicht mehr allerorts gerechtfertigt ist.

Sofern eine Bauherrschaft eine Siedlung mit reduzierter Anzahl Fahrzeugabstellplätzen realisieren möchte und auch die Gemeinde diesem Vorhaben unter Berücksichtigung aller standortrelevanten Faktoren positiv gegenüber steht, so soll dies auch auf Grund kantonaler Bestimmungen möglich werden.

Mit der vorliegenden Motion wird verlangt die Grundlagen zu einer weiteren zeitgemässen Siedlungsform, bei entsprechender Festsetzung auf Gemeindeebene, zu schaffen.

Bauherrschaften und Gemeinden sollen die Chance bekommen, gezielter auf verändernde Bedürfnisse eingehen zu können.

Auch nach Annahme dieser Motion wird nie ohne Parkplätze gebaut werden. Auch so genannte autofreie Siedlungen haben eine angemessene Anzahl Abstellplätze aufzuweisen zum Beispiel für Besuchende, Warenumschlag, Car-Sharing-Standorte sowie Bewohnerinnen und Bewohner, welche zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise auf Grund einer Behinderung einmal auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sein werden.

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